Hauptversammlung 2010 der SCM Microsystems, Inc. d/b/a Identive Group am 16. Juni 2010, 10.00 Uhr Ortszeit am Sitz unserer Anwaltskanzlei Greenberg Traurig, LLP One International Place, Boston, Massachusetts 02110 |
Stimmen Sie ab und entscheiden Sie mit, auch wenn Sie nicht persönlich teilnehmen können! Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, dass die Hauptversammlung ordnungsgemäß stattfinden kann und helfen uns, das Unternehmen weiter voranzubringen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Aktionäre, die am 14. Mai 2010 SCM/Identive-Aktien besaßen. Bitte fordern Sie bei Ihrer Depotbank die erforderlichen Unterlagen an. Abstimmen können Sie dann sofort, Sie sind nicht an den Termin der Hauptversammlung gebunden. Füllen Sie einfach Ihre Stimmkarte (Proxy Card) aus und senden Sie diese bis spätestens 4. Juni 2010 an Ihre Depotbank zurück. Nur Ihre Depotbank ist berechtigt, die Proxy Card entgegenzunehmen!
So wird abgestimmt
Bitte fordern Sie die erforderlichen Unterlagen von Ihrer Depotbank an. Sie erhalten dann Ihre Stimmkarte – die Proxy Card.
Nur Ihre Depotbank ist berechtigt, Ihnen eine Proxy Card zuzustellen, denn nur Ihre Bank kann prüfen, ob Sie am 14. Mai 2010 – dem so genannten Record Date – SCM/Identive-Aktien in Ihrem Depot hielten.
Füllen Sie einfach die dafür vorgesehenen Felder auf der Rückseite der Proxy Card aus. Vergessen Sie bitte nicht, die Zahl Ihrer Aktien einzutragen und das Papier mit Datum und Unterschrift zu versehen. Mit der Rücksendung der Proxy Card an Ihre Bank nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr. Über Ihre SCM/Identive-Aktien können Sie dennoch jederzeit frei verfügen.
Senden Sie Ihre Proxy Card schnellstmöglich, spätestens bis 4. Juni 2010 an Ihre Depotbank zurück, NICHT an SCM Microsystems d/b/a Identive Group. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, Abstimmungsunterlagen entgegen zu nehmen!
Was versteht man unter Proxy Voting?
Während in Deutschland die persönliche Teilnahme der stimmberechtigten Aktionäre oder Ihrer Vertreter Teil der Aktienkultur ist, hat sich in den USA das Proxy Voting als bevorzugtes Abstimmungsverfahren etabliert. Das Verfahren ähnelt der hierzulande bekannten Briefwahl. Im Zuge des Proxy Votings bevollmächtigt der Aktionär einen Vertreter schriftlich, in seinem Namen und nach seinen Weisungen abzustimmen. Der Vertreter ist häufig ein Mitglied des Aufsichtsrates. Die korrekte Auszählung aller Stimmen wird von unabhängigen Beobachtern überwacht.
Die Mehrzahl der US-Aktionäre macht vom Proxy Voting Gebrauch, denn durch die Stimmabgabe per Brief entfällt für den Aktionär der hohe zeitliche und finanzielle Aufwand für die Anreise und die Präsenz vor Ort.
Im Einklang mit dem US-Recht muss mindestens ein Drittel aller Aktionäre ihre Stimme vor Beginn der Hauptversammlung abgegeben haben, ansonsten wird die Veranstaltung verschoben. Für die Gesellschaft wäre dies mit erheblichem administrativen Aufwand und Kosten verbunden, was letztlich dem Unternehmen und seinen Aktionären schadet.
Themen der Hauptversammlung
- Wahl eines Direktors (Klasse III) für den in seiner Klasse vorgesehenen Zeitraum bzw. bis zur ordentlichen Bestellung eines Nachfolgers.
- Genehmigung der Änderung der Satzung ("Company's Fourth Amended and Restated Certificate of Incorporation"), wonach die Anzahl der genehmigten Stammaktien gemäß der Satzung von 60 000 000 Stück auf 110 000 000 Stück erhöht wird.
- Genehmigung der Änderung der Satzung ("Company's Fourth Amended and Restated Certificate of Incorporation"), wonach der Name des Unternehmens von „SCM Microsystems, Inc.“ in „Identive Group, Inc.“ geändert wird.
- Genehmigung des „2010 Bonus & Incentive“-Plans des Unternehmens.
- Bestätigung der Bestellung von Deloitte & Touche als unabhängiger Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr per 31. Dezember 2010.
- Behandlung weiterer Angelegenheiten, die bis zur oder während der Hauptversammlung ordnungsgemäß vorgebracht werden (gilt auch für eine eventuelle Verschiebung der Hauptversammlung).
Gibt es weitere Möglichkeiten, an der Hauptversammlung teilzunehmen? Selbstverständlich können alle stimmberechtigten SCM-Aktionäre oder deren Stimmrechtsvertreter auch persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Wer diesen Weg bevorzugt, benötigt für die Eingangskontrolle eine Bestätigung der Bank über den Nachweis des Aktienbesitzes (Hinterlegungsbescheinigung der Depotbank). Aktionäre, die nicht persönlich abstimmen wollen, können ihr Stimmrecht darüber hinaus auch durch einen Bevollmächtigten (z. B. die Bank) ausüben lassen. Haben Sie weitere Fragen zum Wahlverfahren nach US-amerikanischem Recht? Dann senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (Tel. +49 89 9595-5544). Wir beantworten Ihre Fragen gern.
Dokumente
Proxy Card – englisch
Notice of and Proxy Statement
10-K