Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel oder Kommune zu bringen. Sie können auch an den entsprechend gekennzeichneten Rücknahmestellen unentgeltlich zurückgegeben werden.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel.
Die Umwelt und GRS Batterien sagen Dankeschön.
Die Mülltonne bedeutet:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Das neue Batteriegesetz (BattG) wurde am 30. Juni 2009 verkündet und tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Das Batteriegesetz setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und gibt verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien vor - 35% bis 2012 und 45% bis 2016. Das Batteriegesetz beschränkt außerdem die Verwendung von Cadmium und Quecksilber.Mit Inkrafttreten des Batteriegesetzes am 1. Dezember 2009 tritt automatisch die seit 2001 gültige Batterieverordnung außer Kraft.
Die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkus bleibt auch zukünftig in den Händen der Hersteller, Importeure und Vertreiber. Die Rücknahme der Altbatterien wird dabei weitgehend über den Handel abgewickelt. Nach dem neuen Batteriegesetz sind ab 1. Dezember 2009 alle Hersteller und Importeure verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt zu registrieren.
SCM Microsystems ist beim Umweltbundesamt mit der Melderegisternummer 21000764 registriert.
Entsprechend dem neuen Batteriegesetz ist jeder Händler oder Importeur von Gerätebatterien für das fachgerechte Recycling seiner in Verkehr gebrachten Batterien und Akkus verantwortlich.
Seit 2000 sind wir als Nutzer bei der Stiftung GRS Batterien registriert. In Zusammenarbeit mit der GRS Batterien werden wir die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vorgaben und Ziele des BattG erfüllen. Die Sammelquote wird ab 2012 insgesamt 35% betragen.
Die GRS Batterien erzielt bereits 42% und erreicht ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebene Verwertungsquote von 100%. Das gesamte Rücknahmesystem verfügt über 170.000 Übergabestellen und leistet bereits seit Jahren die jetzt für den Hersteller verpflichtende Öffentlichkeitsarbeit.
- Anzeigepflicht: Hersteller müssen die Marktteilnahme dem Umweltbundesamt (staatliches Herstellungsregister) elektronisch anzeigen. Details hierzu werden noch in einer Verordnung geregelt.
- Grundsätzliches Stoffverbot für Cadmium ab dem 1. Dezember 2009, wenn 0,002 Gewichtsprozent überschritten werden. Ausnahme sind Gerätebatterien für Not- und Alarmsysteme, Notbeleuchtung, medizinische Geräte oder schnurlose Elektrowerkzeuge.
- Sicherstellung einer problemlosen Entnahme von Batterien und Akkus aus Elektro- und Elektronikgeräten
- Hinweispflicht über Batterietyp, Batteriesystem und sichere Entnehmbarkeit
- Kennzeichnungspflichten: Alle Batterien und Akkus sind mit der „durchgestrichenen Mülltonne“ zu kennzeichnen und bei Überschreitung von Grenzwerten sind chemischen Symbole Cd, Pb usw. hinzuzufügen.
- Kapazitätsangaben auf Geräte- und Starterbatterien (Details noch nicht durch die EU festgelegt)
- Der Versandhandel unterliegt der Rücknahmepflicht (Abgabeort ist dann das Versandlager).
- erstmals verbindliche Sammel-, Verwertungsquoten und Verwertungseffizienzen
- Öffentlichkeitsarbeit wird verpflichtend: Aufklärung der Verbraucher über die Wichtigkeit des Recyclings und die Auswirkungen von Batterien auf Menschen und Gesundheit ist jetzt für Hersteller und Importeure vorgeschrieben.
Weitere Informationen über die Rücknahme von Batterien und den Nutzervertrag erhalten Sie über diesen Link: http://www.grs-batterien.de/
oder über die Stiftung
GRS Batterien
Heidenkampsweg 44
20097 Hamburg
Telefon: +49 40 2377 88
Fax.:+49 40 2377 87